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Fortsetzung unserer AGB mit Preisangaben / Fischverkauf...

Direktvermarktung geangelt mit der Handangel

(Nur mit gültigem Jahresfischereischein bei uns möglich)

Die nachstehenden Bedingungen gelten, falls im Einzelfall nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, mit der Unterschrift auf der Erlaubniskarte oder Wiegekarte als anerkannt. Mit der geleisteten Unterschrift bestätigt der Angler die Vorlage seines gültigen Fischereischeins zur Kenntnis durch den Betreiber/Fischereiaufseher. Und das eigentverantwortliche angeln von Fischen. Und das eigentverantwortliche angeln von Fischen als Lebensmittel am Kiloteich bis zur Abrechnung des gefangen Fisches.

Die AGB's sind verbindlich, für jeden Kunden mit der Handangel.

§9
Betretungsrecht - mit betreten der Teichanlage als anerkannt erklärt.

Das Betreten der Teichlange, und das Angeln erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden, die der Angler sich, oder anderen Personen und Sachgegenstände zufügt, ist er selbst verantwortlich. Und haftet für alle Schäden.

§10
Haftung - AGB's 
Mit der geleisteten Unterschrift auf der Erlaubniskarten am Forellensee oder Wiegekarte am Kiloteich zum angeln mit der Handangel erkennt jeder Angler die AGB's an, und auch alle Tierschutzbestimmungen. Weiterhin alle Gesetze und Verordnungen die beim angeln mit der Handangel einzuhalten sind. Und alle Teichregeln die zusätzlich vom Eigentümer der Anlage unter Teichregeln aufgezeigt werden. Dazu gehört auch die Anmeldung zum Fliegenfischen und die Anmeldung am VIP-SEE.

§11 Angelzeiten am Forellensee
Die Angelzeiten (Forellensee) stehen auf der Vorderseite der Erlaubniskarte, und nur in der gelösten Angelzeit darf gefischt werden. Nach auslaufen der Angelzeit (Öffnungszeiten) ist das Angeln einzustellen. Jeder Angler hat mit dem lösen einer Karte ein Anrecht auf einen Angelplatz.

Das Angeln am Forellensee ist eine Dienstleistung und unterliegt nun der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%.

§12 VIP-SEE

Buchungen am VIP-See werden mit einer Rechnungslegung für den Zeitraum der Buchung vorgenommen. Sollte ein Angler die Buchung kurzfristig 1-3 Tage nach Rechnungslegung wieder stornieren, werden dafür 25% der Rechnungslegung als Stornierungskosten berechnet. Mit diesen 25% der Rechnungssumme werden die angefallen Büro / Personalkosten im Büro abgerechnet.

Eine spätere Stornierung können wir nicht mehr vornehmen. Die Buchungskosten trägt der Angler zu 100%. Wenn es uns noch möglich ist, die Angelplätze an andere Angler zu vergeben. Bekommt der Erstbucher seine die Rechnungslegung als Gutschrift auf das Kundenkonto gutgeschrieben.

Deshalb raten wir mit der erhalten Rechnungslegung eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, diese würde dann die Kosten übernehmen.

§13 Kiloteiche

Der Frischfischeinkauf am Kiloteich wird genau nach Kilo abgerechnet und unterliegt der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7%.

Die Frischfischpreise je Fischart finden sie auf der Wiegekarte. Diese Preise sind Tagespreise, diese finden Sie immer aktuell auf unserer Internetseite, oder auf der durch Sie unterschriebenen Wiegekarte.

Die Fische bleiben bis zur Abrechnung Eigentum des Verkäufers, jeder gefangene Fisch muss der Abrechnung zugeführt werden.

§14 Kilo-Teiche
Die Fische sind sofort nach dem fangen in Sinne des Tierschutzes zu töten. Alle gefangen Fische am Kiloteich dürfen bis zur Abrechnung an den Teichen und auch anschließend nicht ausgenommen werden.

Das Risiko der richtigen Lagerung des Fanges bis zur Abrechnung obliegt dem Kunden. Schäden durch falsche Lagerung der Fische als Lebensmittel, geben keinen Grund auf Herabsetzung des Kaufpreises.

§ 15 Fotografieren auf unserem Betriebsgelände

Das Fotografieren auf unserem Betriebsgelände ist nur dem Angler erlaubt, welcher durch den erwerb einer Fischereierlaubniskarte von uns dazu berechtigt wurde. Das nutzen von Foto's für Berichte, welche unseren Betrieb in der Öffentlichkeit darstellen oder im Text hervorheben bedürfen einer schriftlichen Genehmigung. Sollte jemand unerlaubt auf unseren Betriebsgelände Foto erstellen, sind wir gewungen den Tatbestand einem Anwalt zu übergeben. 

Die Person ist durch die Veröffentlichung zum Schadensersatz verpflichtet.